AVBEltV
Mittwoch, 26. Dezember 2007In dieser Verordnung (AVBEltV) werden allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung der Tarifkunden genannt. So bestimmt es zum Beispiel, dass die Versorgungsunternehmen die Tarifkunden an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und mit den allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben.