Verbrauchsabhängiger Leistungspreis
Donnerstag, den 20. März 2008Der verbrauchsabhängige Leistungspreis sagt aus, dass der Kunde nur den Strom zahlt, den er auch wirklich verbraucht hat.
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Der verbrauchsabhängige Leistungspreis sagt aus, dass der Kunde nur den Strom zahlt, den er auch wirklich verbraucht hat.
Ziel der Ökologischen Steuerreform ist es, die Umwelt zu entlasten und gleichzeitig die Arbeitslosenzahlen zu senken. Ersteres soll erreicht werden, indem die Steuern auf die Nutzung von nichterneuerbaren Energien erhöht werden. Die Einnahmen werden größtenteils dafür verwendet, um die Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Unternehmen zu senken. Ein weiterer Teil des Geldes fließt in die Förderung umweltentlastender Maßnahmen (z. B. Steuerbegünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel, Förderung erneuerbarer Energien usw.).
Laut des deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung wurden durch die Einführung der ökologischen Steuerreform bereits neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze gesichert. Außerdem sei ein Rückgang des CO2-Ausstoßes zu verzeichnen gewesen.
Während die Bundesregierung die Entwicklung positiv sieht, bemängeln Kritiker der Ökosteuer, dass sie die eigentlichen Ziele deutlich verfehle. Ihrer Meinung nach könne man nicht von einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sprechen. Auch sei eine ökologische Umorientierung so gut wie nicht gelungen.
Beim Ökotarif werden zu 100 % erneuerbare Energien für die Stromerzeugung genutzt. Regenerative Energien sind beispielsweise Solarenergie, Windenergie, Bioenergie, Wasserkraft u. a.
Offshore ( engl., deutsch „ vor der Küste gelegen“) sind mit Windkraft betriebene Anlagen, welche vor der Küste auf dem offenen Meer errichtet werden. Genau wie Onshore-Anlagen, welche auf dem Festland errichtet werden, gewinnen sie Strom aus Windenergie.
Die Errichtung von Offshore-Anlagen hat sowohl Vor- als auch Nachteile:
Zum einen ist die Windenergie effektiver nutzbar, da die Windgeschwindigkeiten auf dem offenen Meer weitaus höher sind als auf dem Festland. Außerdem wird davon ausgegangen, dass durch den Bau von Offshore-Anlagen der Eingriff in die Umwelt möglichst gering gehalten wird – was allerdings bislang nicht eindeutig bewiesen ist.
Zum anderen ist die Errichtung von Windkraftanlagen vor der Küste mit einem weitaus größeren Aufwand verbunden als der Bau von Onshore-Anlagen: Sowohl an das Material als auch an den Arbeitsaufwand werden sehr hohe Ansprüche gestellt. Nicht zuletzt gilt es zu bedenken, dass Windanlagen auf dem offenen Meer eine Behinderung für den Wasserverkehr darstellen.
Nukleare Energie wird in Atomkraftwerken erzeugt. Sie ist billiger als erneuerbare Energien, birgt dafür aber umso mehr Gefahren. Stark kritisiert werden vor allem die Sicherheitsrisiken, welche die Stromerzeugung in Kernkraftwerken mit sich zieht. Da ein Reaktorunglück verheerende Folgen haben kann, hat Deutschland inzwischen beschlossen, Abstand von der Atomstromerzeugung zu nehmen.
Der Normaltarif bezeichnet den Grundtarif eines jeden Anbieters, das heißt ohne Leistungsmessung. Abhängig vom Anbieter kann der Normaltarif unterschiedlich hoch sein.
Unter Niederspannung versteht man Spannungen bis zu 1.000 Volt (= 1 Kilovolt). Üblicherweise liegt die Spannung zwischen 230 und 400, in Privathaushalten jedoch nicht über 250 Volt.
In der Nieder- oder Schwachlastzeit sind die Strompreise am günstigsten. Dies soll eine möglichst ausgewogene Auslastung des Stromnetzes erzielen. Die Schwachlastzeiten der Stromanbieter gelten vorrangig in den Nachtstunden und am Wochenende (samstags nach dem Mittag und sonn- und feiertags ganztätig).
Beim Wechsel des Stromanbieters/ Netzbetreibers zahlt der neue Versorger an den alten die sogenannte Netznutzungsgebühr. Diese Gebühr deckt die bei der Durchleitung des Stroms entstehenden Kosten. Da über die Höhe der Kosten noch keine gesetzlich festgelegten Bestimmungen existieren, ist jeder Netzbetreiber innerhalb Deutschlands dazu verpflichtet, die für ihn gültigen Entgelte via Internet bekanntzugeben.
Wird innerhalb ihres Versorgungsgebietes Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, sind Energieversorgungsunternehmen, welche über ein eigenes Netz verfügen, gesetzlich dazu verpflichtet, diesen in ihr Netz einzuspeisen. Dem Erzeuger ist hierfür ein festgelegter Mindestpreis zu zahlen.Dies ist die sogenannte Netzeinspeisung.